Online Bus buchen wird in kürze
freigeschaltet. Sie können uns
gerne auch unter 0664 52 62 104
erreichen oder per Mail an
julia@schmidbus.at
© 2022 Schmid Busreisen, Inh. Ing. Schmid Rainer, Salzburger Strasse 88, 5500 Bischofshofen
Impressum - Datenschutz
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AGB
LENKZEIT:
die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich: max. 9 Stunden
Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich
wöchentlich: max. 56 Stunden
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden
EINSATZZEIT:
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im
Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN:
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT:
regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.
reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std. Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein)
in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)
ARBEITSZEITREGELUNG:
wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten
NACHTARBEIT:
Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.
Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten
Nachtarbeit.
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Wochen: max. 90 Stunden
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Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit
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kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
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regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.
reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3
mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std.
Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach
6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein)
in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei
regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)
ARBEITSZEITREGELUNG:
wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen
Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4
Monaten
NACHTARBEIT:
Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in
einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.
Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen
oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten
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