ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ing. Rainer Schmid
Schmid Busreisen
Salzburger Strasse 88
5500 Bischofshofen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte
zwischen Schmid Busreisen Ing Rainer Schmid und ihren
Auftraggebern gelten ausschließliche diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (in derFolge „AGB“). Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AB.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann,wenn bei Zusatzverträgen
darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Schmid
Busreisen, Ing. Rainer Schmid ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit
der verbleibenden Bestimmungen und derunter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine
wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck
nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebot
2.1. Die Angebote von Schmid
Busreisen Ing. Rainer Schmid gelten als freibleibend und
unverbindlich hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des
Preises.
2.2. Sämtliche Aufträge, ob sie Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
unmittelbar oder elektronisch oder in anderer Form erteilt worden
sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie von Schmid Busreisen Ing.
Rainer Schmid schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt
werden.
Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen,
so ist derAuftraggeber verpflichtet, binnen zwei Tagen nach
Ausstellung des Bestätigungsschreiben schriftlich zu widersprechen,
anderenfalls die in derAuftragsbestätigung gegenüber dem
ursprünglichen Vertrag erhaltenen Änderung als vom Auftraggeber
genehmigt gelten.
3. Preisvereinbarung
3.1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die vertraglich
festgehaltene Fahrtstrecke und der darin angegebenen Fahrtdauer.
Sollte die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im
Bereich des Auftraggebers oder der Fahrgäste liegen,bzw. wenn des
die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen
–die vertraglich vereinbarte übersteigen - werden die entsprechenden
Mehrkilometergesondert je nach Busgröße mit Kosten von € 1,00 - €
2,50 je km nachverrechnet.
3.2. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer kann
Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid pro begonnener Stunde
zusätzlich bis zu € 60,00 verrechnen.
Sollten durch das Überschreiten der vertraglich vereinbarten
Fahrtdauer es zu einem Überschreiten der Einsatzzeit des Lenkers
kommen, sind damit in Zusammenhang stehende
Kosten(insbesondere Transport und Kosten des Ersatzfahrers)
ebenfalls vom Auftraggeber zutragen.
3.3. Park- und Mautgebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im
schriftlichen Angebotangeführt sind, werden nach tatsächlichem
Aufwand verrechnet. Der Veranstalter behält sich vor, den mit der
Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihm zu
verantworten sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei
Monate vor dem Vertragsabschluss liegt. Vom Veranstalter nicht zu
verantwortende Gründe sind ins besondere die Änderung von
Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen,wie Maut, Zoll
oder ähnliche Gebühren, sowie das die jeweilige Reiseveranstaltung
betreffende Wechselkursrisiko.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Des
Weiteren steht Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid eine
Mahngebühr in Höhe von € 20,00 zu.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet für die rechtzeitige
Stellung der schriftlich bestellten fahrtüchtigen Busse, soweit nicht
Umstände vorliegen, welche von Schmid Busreisen Ing. Rainer
Schmid trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.
4.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des
Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust des Minderungs- oder
Schadenersatzanspruches binnen 14Tagen schriftlich bei Schmid
Busreisen Ing. Rainer Schmid einzubringen.
4.3. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet nicht für Ansprüche
von Fahrgästen, die sich bei sich bei der Abfahrt oder bei
Zwischenaufenthalten nicht
rechtzeitig zu der von Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen
Abfahrtszeit einfinden. Ebenso übernimmt Schmid Busreisen Ing.
Rainer Schmid keine Haftung von Ansprüchen von Fahrgästen,
welche zurück gelassen werden, weil sie die erforderlichen
Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich
führen.
4.4. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid übernimmt auch keine
Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am
Zielort.
4.5. Die von Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid verwendeten
Fahrzeuge dürfen nur mit derAnzahl von Fahrgästen besetzt werden,
für die sie zugelassen sind.
4.6. Verletzt Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die ihm aus dem
Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist er dem Auftraggeber
zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur dann verpflichtet,
wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Lastfallen.
4.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur
innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und
Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht
werden.
4.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der
Schaden auf einVerschulden von Schmid Busreisen Ing. Rainer
Schmid zurückzuführen ist.
4.9. Sollte Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid durch höhere
Gewalt an einer vereinbarten Leistung gehindert werden, so kann der
Auftraggeber daraus keinen Anspruch aufSchadenersatz geltend
machen.
4.10. Sofern Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die Leistung unter
zu Hilfenahme Drittererbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem
Dritten entstehen, kann Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid diese
Ansprüchean den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber hat sich in
diesem Fall vorrangig andiesen Dritten zu halten.
4.11 Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet nicht für Schäden,
welche durch Dritte,insbesondere durch Fahrgäste, verursacht
werden. Zeigen Fahrgäste ein grobungebührliches Verhalten, welches
ungeachtet einer Mahnung die Reise stört, so ist Schmid Busreisen
Ing. Rainer Schmid von der Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall
ist der Kunde Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid gegenüber zum
Ersatz des Schadens verpflichtet.
4.12. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder
Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt hat, hat der
Auftraggeber für Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten sowie
einen damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten
aufzukommen.
5. Reisegepäck
5.1. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein,
dass der Inhaltgegen Verlust und/oder Beschädigung geschützt ist.
5.2. Gefährliche, sperrige oder sonstigen ungewöhnlichen
Gepäcksstücke sowie Tierekönnen von der Mitnahme
ausgeschlossen werden.
5.3. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren
Laderaums mitgenommenwerden. Der Reisende hat selbst zu
kontrollieren, dass seine Gepäcksstücke in das Fahrzeug verladen
werden.
5.4. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet nicht für
Gepäcksstücke, die nach dem Ausladenaus dem Autobus verloren
gehen oder wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobusbleiben oder
vergessen werden.
5.5. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet für den Schaden
von übernommenen Gepäcksstücken nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz bis zur Höhe desnach gewiesenen Schadens, höchstens
jedoch bis zu € 50,00 pro Gepäcksstück.
5.6. Eine Haftung von Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid für
mangelhaft verpacktes,beschädigtes oder unverschlossen
abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld und Wertgegenstände im
Reisegepäck besteht nicht.
5.7. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er
mühelos im Bereichdes eigenen Platzes und ohne Belästigung der
Mitreisenden unterbringen kann,kostenlos mitnehmen und bei sich
behalten (Handgepäck). Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
übernimmt jedoch keine Haftung im Falle von Verletzungen und
unsachgemäßverstautem Handgepäck. Eine Haftung für Verlust,
Diebstahl und Beschädigung desHandgepäcks ist ausgeschlossen.
5.8. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger
übernimmt Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid keine Haftung für
eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder
beim Be- und/oder Entladen entstehen. Wir empfehlen den
Abschlusseiner Reiseversicherung (BusBahnAuto-KomplettSchutz)
bei der Europäischen Reiseversicherung. Diese ersetzt bei
Beschädigung oder Abhandenkommen vonReisegepäck inkl.
Sportgeräte bis zu € 3500,- (z.B. während des Transports oder bei
Diebstahl).
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an
Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die entstandenen
Kosten,mindestens jedoch € 20,00 Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen.
6.2. Bei Rücktritt vom Vertrag, ohne dass sich wesentliche
Bestandteile des Vertragesgeändert hätten, steht Schmid Busreisen
Ing. Rainer Schmid eine Stornogebühr zu. Die Stornogebühr steht in
einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich
bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
6.3. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid verrechnet bei
Vertragsrücktritt
• bis 30 Tage vor dem Reiseantritt 10 %
• 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 %• ab
dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85 %
• bei Nichterscheinen 100 % des sich aus dem Auftrag
ergebenden Preises.Stornierungen einer Tagesfahrt sind bis
einschließlich 3 Werktage vor Abreise gegen eine
Bearbeitungsgebühr von € 9,- pro Person möglich.Eintrittskarten für
Sport- und Musikveranstaltungen sind allerdings vom kostenlosen
Storno ausgenommen (100% Storno).
6.4. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im
Angebot vonvornherein bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht
erreicht wird und dies dem Kundeninnerhalb der im Angebot
angegebenen oder nachstehenden Fristen schriftlich mitgeteiltwurde:
• Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs
Tagen,
• bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen,
• bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei TagesfahrtenEine Haftung für ein
Mitverschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bei
leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters ist ausgeschlossen.
7. Anzuwendendes Recht /Gerichtsstand
7.1. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter
Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts
anwendbar.
9. Sitzplatzvergabe
Die Sitzplätze werden bei Mehrtagesreisen in der Reihenfolge der
Reisebuchungvergeben. Sonderwünsche können daher nur im
Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung
berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichender Sitzordnung
eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits
vergebenen Sitzplatznummern zu ändern. Bei Tagesfahrten gilt freie
Sitzplatzwahl.
10. Kleingruppen Wir bemühen uns, bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl (25 Personen) dieReise durchzuführen.
Wir behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinere Busse
einzusetzen, die weder über Bordküche noch Bord-WC verfügen.
11. Sport- und Eventreisen:Verlegung von Veranstaltungen
abweichend vom offiziellen Spielplan können Veranstaltungen
abgesagt oder verlegt werden (z.B. termin- oder
witterungsbedingt).Bestätigte Arrangements behalten auch bei
Terminverlegung Ihre Gültigkeit. Mit der Absage bzw. Verlegung
behält das bestätigte Arrangement zum neuen Termin seine
Gültigkeit. Eine kostenfreie Stornierung infolge dessen ist nicht
möglich.
12. Beförderungs-Ausschluss Von der Beförderung ausgeschlossen
sind Tiere sowie Personen die an einer anzeigepflichtigen Krankheit
leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit,unangebrachtem
Benehmen oder ähnlichem den anderen Fahrgästen bzw. dem/der
Lenker (In/Innen) vorhersehbar lästigfallen würden.
13. Gesetzliche LenkpausenDem Fahrer sind während der
Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur
Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit
zu gewähren.
14. Reinigungs- und Instandsetzungskosten Wenn ein Fahrgast den
Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt
oderbeschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw.
Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen
Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag
gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten
sich, allfällige Änderungenwechselseitig umgehend bekannt zu
geben.
15.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen des Vertrages und dieserAGB bedürfen der Schriftform,
wie auch ein Abgehen von diesem
Formerfordernis.
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