Lenk – Ruhe – Einsatzzeit

Lenkzeit

die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert

täglich: max 9 Stunden, Verlängerung 2x wöchentlich auf 10h möglich, wöchentlich: max. 56 Stunden

Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgende Wochen: max. 90 Stunden

Einsatzzeit:

die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im Einsatz ist

 

taglich: max. 13 Stunden, Verlängerung auf 15h möglich – siehe Ruhezeit

Lenkpausen

nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 Minuten oder 2 kurze Pausen von 15 Minuten und 30 Minuten innerhalb der 4,5 Stunden

Tägliche Ruhezeit

regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden

reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Stunden, aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten

Zweifahrerbeitieb: mindestens: 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Stunden Gesamt)

Wöchentliche Ruhezeit

spätestens am Ende von sechs 24 Stunden Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der 7 Tag frei sein)

in zwei aufeinander folgenden Wochen (MO – SO) zwei regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten (je 45 Stunden)

Nacharbeit

Wenn Nacharbeit geleistet wir, darf die täglich Arbeitszeitin einem Zeitraum voon 24 Stunden 10 Stunden nicht überschreiten.

Nacht für Lenker ist der Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr

Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.