Lenk – Ruhe – Einsatzzeit
Lenkzeit
die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich: max 9 Stunden, Verlängerung 2x wöchentlich auf 10h möglich, wöchentlich: max. 56 Stunden
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgende Wochen: max. 90 Stunden
Einsatzzeit:
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im Einsatz ist
taglich: max. 13 Stunden, Verlängerung auf 15h möglich – siehe Ruhezeit
Lenkpausen
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 Minuten oder 2 kurze Pausen von 15 Minuten und 30 Minuten innerhalb der 4,5 Stunden
Tägliche Ruhezeit
regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden
reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Stunden, aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Zweifahrerbeitieb: mindestens: 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Stunden Gesamt)
Wöchentliche Ruhezeit
spätestens am Ende von sechs 24 Stunden Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der 7 Tag frei sein)
in zwei aufeinander folgenden Wochen (MO – SO) zwei regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten (je 45 Stunden)
Nacharbeit
Wenn Nacharbeit geleistet wir, darf die täglich Arbeitszeitin einem Zeitraum voon 24 Stunden 10 Stunden nicht überschreiten.
Nacht für Lenker ist der Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.